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Was erledige ich wo?

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Grundstückszufahrten beantragen

Wollen Sie eine Erstzufahrt oder eine weitere Zufahrt schaffen, eine vorhandene Zufahrt verändern oder erweitern, eine Gehweganlage befestigen oder eine Grundstückszufahrt beseitigen und die Grundstückszufahrt bzw. die Gehweganlage befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum? Dann beantragen Sie diese beim nebenstehenden Sachbearbeiter bzw. füllen den Antrag aus.

Mit den Arbeiten darf erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides begonnen werden.

Unterlagen/Dokumente

Lageplan bzw. eine Skizze mit aktueller/geplanter Bebauung, der geplanten Zufahrt und der benötigten Bemaßung

Formulare

Antrag auf Grundstückszufahrt

Antrag auf Erteilung einer Anliegerbescheinigung

Steuern/Gebühren

Es fallen Gebühren lt. Verwaltungsgebührensatzung an.

Rechtliche Grundlagen

BbgStrG - Brandenburgisches Straßengesetz

Richtlinie für Grundstückszufahrten in der Stadt Senftenberg

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten, Gehwegüberfahrten und Radwegüberfahrten

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Senftenberg