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Gewerbesteuer zahlen

Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Senftenberg geltenden Hebesatzes.

Der Steuermessbetrag oder Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) wird durch die Finanzämter in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Der aktuelle Gewerbesteuerhebesatz beträgt 370 v. H.

Rechtliche Grundlagen

GewStG - Gewerbesteuergesetz

RealStÜG - Gesetz zur Übertragung der Verwaltung der Realsteuern auf die Gemeinden