Gewerbesteuer zahlen
Die Gewerbesteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Senftenberg geltenden Hebesatzes.
Der Steuermessbetrag oder Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) wird durch die Finanzämter in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.