Gewerbeerlaubnis beantragen
Für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten, z.B. Bewachungs-, Makler-, Baubetreuer-, Bauträgergewerbe, Finanzanlagenvermittler, Honorarberater, Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, Betreiben von Spielhallen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die erlaubnispflichtige Tätigkeit darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis vorliegt.
Unabhängig von der Erlaubnis ist die Anzeige zur Gewerbe-Anmeldung für den Beginn der gewerblichen Tätigkeit zu erstatten. Weitere Informationen zur Erlaubnispflicht erhalten Sie im Gewerbeamt.
Unterlagen/Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beantragen Sie im Gewerbeamt)
- Führungszeugnis (beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Auskunft in Steuersachen (erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt)
- Die Vorlage weiterer erlaubnisspezifischer Unterlagen ist erforderlich. Erkundigen Sie sich hierzu bitte im Gewerbeamt.
Formulare
- Antrag Makler-, Baubetreuer-, Bauträgertätigkeit
- Antrag Finanzvermittlertätigkeit
- Antrag Bewachungsgewerbe
- Antrag Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Antrag Geeignetheitsbestätigung Automatenaufstellungsort
- Antrag Betreiben einer Spielhalle oder ähnliches Unternehmen
- Antrag Erteilung einer Reisegewerbekarte
Steuern/Gebühren
Rechtliche Grundlagen
GewO - Gewerbeordnung
MaBV - Makler- und Bauträgerverordnung
FinVermV - Finanzanlagenvermittlungsverordnung
BewachV - Bewachungsverordnung
SpielV - Spielverordnung
BbgSpielhG - Brandenburgisches Spielhallengesetz
MWEGebO - Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie