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Was erledige ich wo?

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Gewerbe anmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden

Jede natürliche oder juristische Person, die in der Stadt Senftenberg selbstständig gewerblich tätig werden möchte, muss dies hier anzeigen (Gewerbeanmeldung). Dies gilt auch für jede selbstständige oder unselbstständige Zweitniederlassung.

Wenn Sie alkoholische Getränke, zum Beispiel in einer Gaststätte oder einem Imbiss, ausschenken möchten, müssen Sie zusätzlich zu der Gewerbeanzeige Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eines Führungszeugnisses sowie einer Auskunft in Steuersachen nachweisen.

Auch die Verlegung der Betriebsstätte eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Stadt Senftenberg oder die Änderung der gewerblichen Tätigkeit ist anzeigepflichtig (Gewerbeummeldung).

Geben Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit auf oder verlegen diese in eine andere Stadt (anderen Zuständigkeitsbereich), ist eine Gewerbeabmeldung bei der Stadt Senftenberg vorzunehmen.

Gern nehmen wir Ihre Anzeige (Gewerbean-, um- oder abmeldung) für Sie persönlich entgegen.

Unterlagen/Dokumente

  • Gewerbeanzeige
  • Personalausweis oder Reisepass, bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister
  • beim Ausschank alkoholischer Getränke: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beantragen Sie im Gewerbeamt), Führungszeugnis (beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt), Auskunft in Steuersachen (erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt)
  • bei der Ausübung eines eintragungspflichtigen Handwerks: Handwerkskarte

Formulare

Gewerbeanmeldung/ -ummeldung/ -abmeldung

Steuern/Gebühren

Gewerbeanmeldung:

  • natürliche Person: 26 Euro
  • juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: 31 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: 13 Euro
  • Beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8 Euro.

Gewerbeummeldung:

  • natürliche und juristische Person: 20 Euro 
  • Beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8 Euro.

Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

GewO - Gewerbeordnung

BbgGastG - Brandenburgisches Gaststättengesetz

MWEGebO - Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie