Gaststättengewerbe (vorübergehend) anzeigen
Wenn Sie aus besonderem Anlass (z.B. bei Veranstaltungen, Märkten, Sportevents) Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt verabreichen möchten, haben Sie dies zwei Wochen vor Beginn, unter Verwendung des Anzeigeformulars, bei der Stadt Senftenberg anzuzeigen.