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Was erledige ich wo?

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Gaststättengewerbe (vorübergehend) anzeigen

Wenn Sie aus besonderem Anlass (z.B. bei Veranstaltungen, Märkten, Sportevents) Speisen und/oder Getränke gegen Entgelt verabreichen möchten, haben Sie dies zwei Wochen vor Beginn, unter Verwendung des Anzeigeformulars, bei der Stadt Senftenberg anzuzeigen.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Gagev - Anzeige

Steuern/Gebühren

28 Euro

Rechtliche Grundlagen

BbgGastG - Brandenburgisches Gaststättengesetz

MWEGebO - Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie