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Freistellungsbescheinigung für geförderten Wohnraum beantragen

Sie, als Vermieter einer geförderten Wohnung (1. Förderweg), brauchen eine Zustimmung zur Neuvermietung, wenn Sie beabsichtigen, einen Mieter mit Ablehnungsbescheid zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein einziehen zu lassen.

Die Stadt erteilt selbst die Freistellung von der Belegungsbindung. Um diese Freistellung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin. Gern können Sie in einem Schreiben mit entsprechender Begründung darlegen, weshalb die Freistellung von der Belegungsbindung erfolgen soll.

Unterlagen/Dokumente

  • Ablehnungsbescheid zum Wohnberechtigungsschein von der Wohngeldstelle
  • Antragsschreiben mit Begründung

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

22 Euro

Rechtliche Grundlagen

WoFG - Wohnraumförderungsgesetz

WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz