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Expresspass beantragen

Genügt der in der Passbehörde ausgestellte vorläufige Reisepass zur Einreise nicht und es wird ein kurzfristiger Reisepass benötigt, kann bei der Bundesdruckerei die Herstellung des Reisepasses im Expressverfahren beantragt werden.

Der Pass kann so bereits nach drei bis vier Werktagen ausgehändigt werden. Die Gültigkeitsdauer wird nicht begrenzt.

Hier gelangen Sie zu den Reisehinweisen der einzelnen Länder: Auswärtiges Amt

Unterlagen/Dokumente

  • ein aktuelles Passbild (35 x 45 mm)
  • Personalausweis, bisheriger Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (speziell bei Erstausstellung oder Verlust)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
  • bei Eheschließung die Eheurkunde
  • bei Namensänderung die Namensänderungsurkunde
  • ggf. Nachweis der Sorge
  • ggf. Zustimmung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

  • Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 Euro
  • Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 60 Euro
  • Expresszuschlag: 32 Euro
  • Reisepass mit 48 Seiten (Standardausführung 32 Seiten): 22 Euro
  • Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Ausstellung eines Reisepasses außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung eines Reisepasses durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) erfolgt.

Rechtliche Grundlagen

PassG - Passgesetz

PassV - Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

PassVwV - Passverwaltungsvorschrift