Erbbaurechtsvertrag abschließen
Eine Alternative zum Grundstückskauf für die Errichtung eines Eigenheimes oder auch Gewerbeobjektes ist der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages.
Es wird kein Kaufpreis gezahlt, sondern über die Vertragslaufzeit ein jährlicher Erbbauzins entrichtet.
Der Erbbaurechtsnehmer wird in das Grundbuch eingetragen und hat in der Vertragslaufzeit die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Grundstückseigentümer.
Die Modalitäten zum Ende der Vertragslaufzeit werden im Erbbaurechtsvertrag umfassend geregelt.
Bei Interesse nutzen Sie bitte das Kontaktformular.