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Eheschließung anmelden

Für die Anmeldung (früher: Aufgebot) ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wohnen Sie beide nicht im Inland, so ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Sie müssen bei der Anmeldung Ihren Personenstand, Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen. Bei vorangegangenen Ehen oder Lebenspartnerschaften ist die letzte Ehe/Lebenspartnerschaft sowie deren Auflösung nachzuweisen.

Nach erfolgter Prüfung der Ehevoraussetzungen ist die Anmeldung der Eheschließung sechs Monate gültig.

Unterlagen/Dokumente

  • Personalausweis/Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • beglaubigter Geburtsregisterauszug
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • weitere Unterlagen bei Vorehen/Lebenspartnerschaften, bei ausländischer Staatsangehörigkeit, bei Adoption - bitte im Beratungsgespräch erfragen

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

  • Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht: 41 Euro
  • Prüfung der Ehefähigkeit nach ausländischem Recht: zusätzlich je 25 Euro
  • Namenserklärungen: 30 Euro
  • Versicherung an Eides statt: 31 Euro

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

PStV - Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

EGBGB - Einführungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern