Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise, wenden Sie sich bitte an unser Standesamt bzw. informieren sich unter www.auswaertiges-amt.de.
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Formulare
Steuern/Gebühren
Rechtliche Grundlagen
PStG - Personenstandsgesetz
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
EGBGB Internationales Privatrecht - Einführungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch (Internationales Privatrecht - Familienrecht)
GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern