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Was erledige ich wo?

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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise, wenden Sie sich bitte an unser Standesamt bzw. informieren sich unter www.auswaertiges-amt.de.

Unterlagen/Dokumente

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab (Eheschließungsland, Staatsangehörigkeit, Familienstand usw.). Die Standesbeamtinnen beraten Sie gern individuell.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

41 bis 91 Euro

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

EGBGB Internationales Privatrecht - Einführungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch (Internationales Privatrecht - Familienrecht)

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern