Die Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung in der Stadt Senftenberg erfolgt gemäß Rahmenplan durch den Gewässerunterhaltungsverband "Kleine Elster-Pulsnitz".
Sollte die Gewässerunterhaltung nicht ordnungsgemäß erfolgen, können Sie dies direkt dem Straßen- und Tiefbauamt melden.
Unterlagen/Dokumente
Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.
Formulare
Es werden keine Formulare benötigt.
Steuern/Gebühren
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Rechtliche Grundlagen
WHG - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
BbgWG - Brandenburgisches Wassergesetz
Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung von Gebühren für Umlagen des Unterhaltungsaufwandes fließender Gewässer II.Ordnung