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Was erledige ich wo?

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Auskünfte zur Gewässerunterhaltung erhalten

Die Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung in der Stadt Senftenberg erfolgt gemäß Rahmenplan durch den Gewässerunterhaltungsverband "Kleine Elster-Pulsnitz".

Sollte die Gewässerunterhaltung nicht ordnungsgemäß erfolgen, können Sie dies direkt dem Straßen- und Tiefbauamt melden.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

WHG - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

BbgWG - Brandenburgisches Wassergesetz

Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung von Gebühren für Umlagen des Unterhaltungsaufwandes fließender Gewässer II.Ordnung