Auskünfte zu Widmung bzw. Einziehung von öffentlichen Straßen erhalten
Die Stadt Senftenberg ist gemäß Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) für die Widmung der kommunalen öffentlichen Verkehrsanlagen zuständig.
Sie haben die Möglichkeit sich über die Widmungs- bzw. Einziehungsverfahren zu den allgemeinen Öffnungszeiten beim zuständigen Sachbearbeter zu informieren.
Informationen zu aktuellen Widmungs- bzw. Einziehungsverfahren erhalten Sie auch in den Bekanntmachungskästen, im Amtsblatt oder auf unserer Internetseite unter Amtliche Bekanntmachungen.