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Was erledige ich wo?

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Auskünfte zu Widmung bzw. Einziehung von öffentlichen Straßen erhalten

Die Stadt Senftenberg ist gemäß Brandenburgischem Straßengesetz (BbgStrG) für die Widmung der kommunalen öffentlichen Verkehrsanlagen zuständig.

Sie haben die Möglichkeit sich über die Widmungs- bzw. Einziehungsverfahren zu den allgemeinen Öffnungszeiten beim zuständigen Sachbearbeter zu informieren.

Informationen zu aktuellen Widmungs- bzw. Einziehungsverfahren erhalten Sie auch in den Bekanntmachungskästen, im Amtsblatt oder auf unserer Internetseite unter Amtliche Bekanntmachungen.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

BbgStrG - Brandenburgisches Straßengesetz