Akten einsehen
Für eine Akteneinsicht stellen Sie bitte einen schriftlichen oder elektronischen Antrag beim Rechtsamt der Stadt Senftenberg. Sie haben die Möglichkeit in die Akte/-n einzusehen bzw. eine Kopie dieser oder eine Datei zu erhalten.
Unterlagen/Dokumente
- gültiges Personaldokument bei Bewilligung auf Akteneinsicht
Formulare
Antrag auf Akteneinsicht
Steuern/Gebühren
- Auslagen (z.B. Zustellungsgebühren) für die Übermittlung von Informationen in tatsächlich anfallender Höhe
- Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
Rechtliche Grundlagen
AIG - Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz