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Allgemeine Informationen zum Bürgerhaushalt

Der Bürgerhaushalt ist eine spezielle Form der Bürgerbeteiligung. Seinen Ursprung hat der Bürgerhaushalt in Brasilien und Neuseeland. In den letzten Jahren hat er sich mehr und mehr in Europa vor allem in Deutschland etabliert.

Was ist ein Bürgerhaushalt und was macht ihn aus?

Wie bereits erwähnt gehört der Bürgerhaushalt zum Bereich der Bürgerbeteiligung und ist ein besonderes Partizipationsinstrument. Partizipation, heißt so viel wie Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung.

Im Vordergrund stehen die Bürgerschaft und die Finanzen der Städte. Es wird daher ein Diskussionsprozess über Bedarfe, Ressourcen und die daraus resultierende zukünftige Entwicklung der Stadt angeregt. Der Bürgerschaft soll ein nachvollziehbarer Einblick in die haushaltsbezogenen Entscheidungen gewährt werden und sie sollen durch ihre Mitwirkung an diesen Entscheidungen beteiligt werden.

Eine genaue Definition für den Bürgerhaushalt gibt es nicht. Jedoch orientieren sich viele Kommunen, Wissenschaftler und Anwender an den fünf Kriterien, die im Rahmen eines Forschungsprojektes (Europäische Bürgerhaushalte) erarbeitet wurden.

Um den Bürgerhaushalt von anderen Beteiligungsverfahren zu unterscheiden, müssen folgende fünf Kriterien erfüllt sein:

  1. Das Verfahren muss finanzielle Angelegenheiten behandeln, das heißt begrenzte Ressourcen.
  2. Die Beteiligung muss auf der gesamtstädtischen Ebene stattfinden oder auf Stadtteilebene mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen.
  3. Es handelt sich um einen wiederkehrendes und auf Dauer angelegtes Verfahren, das heißt einmalige Diskussionsforen sind kein Bürgerhaushalt.
  4. Der Diskussionsprozess muss eigenständig geführt werden, entweder mittels Internet oder auf Versammlungen. Schriftliche Befragungen oder öffentliche Teilnahme an Sitzungen der Verwaltungsgremien stellen ebenfalls noch keinen Bürgerhaushalt dar.
  5. Über die Durchführung des Bürgerhaushaltes muss Rechenschaft durch die Organisatoren abgelegt werden. Dies bedeutet, das Verfahren insbesondere der Umgang mit den Vorschlägen der Bürgerschaft muss dokumentiert werden.

 

Bürgerhaushalt in Senftenberg

Die Stadt Senftenberg führt im Rahmen des Bürgerhaushaltes zwei Verfahren durch. Zum Einen den sogenannten Stadtteilfonds (ehemals Bürgerfonds) auf Stadtteilebene. Jedoch entspricht dieser allein nicht den Kriterien eines Bürgerhaushaltes, so dass zum Anderen seit der Auftaktveranstaltung am 23. Oktober 2012 auch das Bürgervorschlagsrecht (kurz nur Vorschlagsrecht) durchgeführt wird.

Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren und wie die Senftenbergerin oder Senftenberger daran teilnehmen können, erfahren Sie unter der jeweiligen Rubrik auf dieser Seite oder über nachfolgende Verweise

Stadtteilfonds                                 Vorschlagsrecht

Weitere Informationen zum Bürgerhaushalt

Weitere Informationen rund um das Thema Bürgerhaushalt sowie über andere Kommunen in denen der Bürgerhaushalt bereits durchgeführt wird, erhalten Sie unter www.buergerhaushalt.org