Nr. 08/VR16 - Entfernung von zwei Pappeln am Garagenkomplex Albert-Schweitzer-Straße
Es besteht eine Gefährdung der PKW-Stellplätze und der Garagenbausubstanz / Elektroanschluss durch Wurzelhebungen von 2 Pappeln. Alter über 45 Jahre, ca. 3,5 m Abstand von Garagenstirnseite und ca. 2,5 m vom Elektroanschlusskasten.