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Meist gestellte Fragen

Sie haben Fragen? Wir antworten. - Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zum Ablauf und den Regeln des Bürgerhaushaltes in Senftenberg. Sollte eine Frage nicht aufgelistet sein, dann stellen Sie diese doch einfach.

Äpfel oder Birnen? - Der feine Unterschied

Sie scheinen sich unschlüssig zu sein, an welchem Verfahren Sie teilnehmen wollen.

Stadtteilfonds oder Vorschlagsrecht?! - "Ist doch alles das Gleiche!"

Eben nicht.

Hinweis: Seit dem Jahr 2016 wird das Vorschlagsrecht nicht mehr angeboten.

Fragen zum Stadtteilfonds

Wer kann Vorschläge einreichen?

Jede natürliche Person ab einem Alter von 14 Jahren kann für die Stadt- bzw. Ortsteile von Senftenberg Vorschläge einreichen.

Wer kann über die Vorschläge abstimmen?

Bei den Abstimmungsversammlungen sind Einwohnerinnen und Einwohner ab einem Alter
von 14 Jahren stimmberechtigt, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil der Abstimmung haben.

"Entscheidung vor Ort für den Ort"

Sind bei den Vorschlägen betragliche Grenzen gesetzt?

Ja. Es können nur die Mittel verwendet werden, welche für den jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil vorgegeben sind (Siehe Konzept zum Bürgerhaushalt).

Ich möchte mich gern zu einem der Vorschläge äußern?

Das können Sie tun. Bei jedem Vorschlag besteht die Möglichkeit unter "Mein Kommentar" eine Stellungnahme zu veröffentlichen oder Sie teilen Ihre Meinung während der Abstimmungsversammlung mit.

Wie erfolgt die Abstimmung?

Die Entscheidung, welche Vorschläge realisiert werden sollen, wird in den  Abstimmungsversammlungen getroffen. Diese finden für jeden Stadt- bzw. Ortsteil in der ersten Jahreshälfte statt. Die Termine werden durch die Presse und auf der Internetseite veröffentlicht.

Als Teilnehmer in Ihrem entsprechenden Stadt- bzw. Ortsteil erhalten Sie während der Versammlung ein Stimmzettel, auf dem sie Ihre Vorschläge favorisieren. Nach Auszählung der Stimmen wird in offener Abstimmung die Betragsverteilung auf die meistvotierten Vorschläge vorgenommen.

Darf ich mehrmals abstimmen?

Nein, Sie erhalten nur einen Stimmzettel.

Gibt es eine Mindestbeteiligung bei der Abstimmungsversammlung in meinem Stadt- bzw. Ortsteil?

Ja, bei der Abstimmungsversammlung ist seit dem Jahr 2019 eine Mindestbeteiligung erforderlich.

Senftenberg I, II, III je 15
Brieske, Hosena, Großkoschen einschließlich Gemeindeteil Kleinkoschen je 7
Sedlitz, Niemtsch, Peickwitz je 5
abstimmungsberechtigte Einwohnerin bzw. Einwohner

Was passiert, wenn die Mindestbeteiligung nicht erreicht wird?

Für eine gültige Abstimmung ist entsprechend der Stadt- bzw. Ortsteilgröße folgende
Mindestbeteiligung von stimmberechtigten Teilnehmern erforderlich. Wird die Mindestbeteiligung nicht erreicht, verfallen die Mittel.

Wann ist ein Vorschlag gewählt?

Gewählt sind die Vorschläge mit den meisten Stimmen in der Abstimmungsversammlung in absteigender Reihenfolge. Die Aufteilung des Budgets erfolgt entsprechend der Reihenfolge der gewählten Vorschläge und richtet sich nach der Kostenschätzung der Stadt.

Was passiert mit Geldern die übrig bleiben?

Da hierfür kein konkreter Vorschlag vorliegt verfallen diese.   

Habe ich einen Vertreter meiner Interessen, der nicht bei der Stadt arbeitet?

Ja, diese Aufgabe erfüllen die Mitglieder des Stadtteilforums.

Stadtteilforum, was ist das?

Für jeden Stadt- bzw. Ortsteil soll ein Forum gebildet werden. Dieses soll aus mindestens drei und maximal zehn ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Das Forum fungiert als Bindeglied zwischen Stadt und Einwohnerinnen und Einwohner.

Jede Einwohnerinnen und jeder Einwohner die im Stadt- bzw. Ortsteil den Hauptwohnsitz hat und mindestens 14 Jahre alt ist, kann schriftlicher einen Antrag bei der Stadt zur Aufnahme in das Stadtteilforum stellen.

Was sind die Aufgaben des Stadtteilforums? 

Das Forum fungiert als Bindeglied zwischen Stadt und Einwohnerinnen und Einwohner. Die Mitglieder des Forums erhalten den aktuellen Sachstand der eingereichten Vorschläge sowie die Stellungnahme der Stadt. Das jeweilige Stadtteilforum trifft die Entscheidung über die Zulassung der Vorschläge in einer gemeinsamen Sitzung aller Stadtteilforen. Hierbei sind alle Vorschläge zuzulassen, welche den Zulassungskriterien gemäß Ziffer 3.7 entsprechen.

Ferner leiten die Mitglieder des Forums die Abstimmungsversammlung. Während des gesamten Verfahrens unterstützen die Mitarbeiter der Stadt das Forum bei Bedarf.

Stehen alle eingereichten Vorschläge zur Wahl?

Nicht alle, nach Ende der Vorschlagsphase werden die Vorschläge durch die Fachämter der Stadt Senftenberg geprüft. Dabei kann es vorkommen, das Vorschläge rechtlich nicht umsetzbar sind, in sonstiger Form trifftige Gründe gegen eine Umsetzung bestehen oder eine Zulassung gemäß Konzept nicht möglich ist. Solche Vorschläge sind von der Abstimmung ausgeschlossen.

Kann ich online für meinen Vorschlag stimmen?

Nein, die Onlineabstimmung ist nur für das Vorschlagsrecht für den Haushalt der Stadt Senftenberg verfügbar.

Ich habe immer noch Fragen!

Dann Fragen Sie uns. Einfach dass Kontaktformular ausfüllen und wir antworten garantiert.

Fragen zum Vorschlagsrecht

Wie kann ich abstimmen? 

Im März bzw. April wird es Abstimmungsveranstaltungen an ausgewählten Plätzen geben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit über die Internetseite an der Onlineabstimmung teilzunehmen.

Für wie viele Vorschläge darf ich stimmen?

Sie erhalten 5 "Punkte" diese können, dann individuell auf die Vorschläge verteilt werden. Sie können einem Vorschlag alle 5 Punkte geben oder einem Vorschlag 3 und zwei anderen je einen Punkt oder 5 Vorschlägen je einen Punkt. Sie entscheiden!

Darf ich mehrmals abstimmen?

Nein, Sie erhalten nur einmalig 5 Punkte. 

Ich kann nicht zu den Abstimmungsveranstaltungen kommen?

Sie haben die Möglichkeit, die Onlineabstimmung auf der Internetseite zu nutzen. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie für die öffentliche Abstimmung.

Ich habe keinen Internetanschluss. 

Sie können Vorschläge auch bei den Abstimmungsveranstaltungen bewerten. 

Ich möchte gern zu den Vorschlägen Stellung nehmen?

Das können Sie tun. Bei jedem Vorschlag besteht die Möglichkeit unter "Mein Kommentar" eine Stellungnahme zu veröffentlichen. 

Wenn ein Vorschlag die meisten Stimmen hat, wird der dann automatisch verwirklicht?

Die Vorschläge werden den Stadtverordneten im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt - hier entscheidet sich dann, ob die Vorschläge in den Haushalt mit aufgenommen werden. 

Es ist Februar und ich habe noch einen Vorschlag?

Die Abgabefrist für die Vorschläge für den Haushalt 2015 endete am 5. Januar 2014. Sie können Ihren Vorschlag trotzdem abgeben. Dieser wird dann für die nächste Bürgerhaushaltsrunde vorgemerkt. 

Ich wohne nicht in Senftenberg und möchte aber trotzdem abstimmen, da ich hier arbeite oder mich einfach nur dafür interessiere?

Dies ist durchaus möglich.

Sind bei den Vorschlägen betragliche Grenzen gesetzt?

Im Grunde genommen nein, trotzdem wird es nicht möglich sein, alle Projekte in jeder Höhe zu finanzieren und zu realisieren.