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Nr. 51/SF20 - SFB I - Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km für LKW ab 3,5 t aus Lärmschutzgründen

Mein Vorschlag ist eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km für LKW ab 3,5 t aus Lärmschutzgründen, von derzeit Universitätsplatz 1, auf die Ernst- Thälmann- Straße, bis zur Kreuzung Straße des Bergmanns und die ganze Großenhainer Straße. Um das komplett zu realisieren, wäre die Krankenhausstraße mit einzubeziehen. Das ist aber ein anderer Bürgerbezirk.