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Nr. 32/VR16 - Änderung der Verkehrsführung - Autofreie Innenstadt Senftenberg

[Eingang am 01.01.2015]

Um ein sicheres und angenehmes Flanieren in unserer Stadt zu gewährleisten, ist eine autofreie Innenstadt dafür eine gute Voraussetzung.
Mit dem Geld des Stadtteilfonds könnte man Verbotsschilder (mit Ausnahme von Sondergenehmigungen) aufstellen, die ein Befahren der Innenstadt verbieten. Damit ist auch das Ordnungsamt ermächtigt, eine Missachtung des Befahr-Verbotes mit einem Ordnungsgeld zu ahnden.