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Nr.36/VR14 - Festsetzung einer Grundgebühr für die Inanspruchnahme der Kindertagestätten der Stadt Senftenberg

[Eingereicht am 31.01.2013]

Für jedes Kind sollte unabhängig vom Einkommen für die Betreuung in der Krippe, Kindergarten und Hort eine monatliche Grundgebühr von 5 € festgesetzt werden. Damit ist sichergestellt, dass auch Haushalte mit einem Einkommen unter 12.000 €/Jahr die einen Kita-/Hortplatz = Dienstleistung , in Anspruch nehmen Gebühren zahlen. Jeder der eine Dienstleistung (z.B. Friseur, Handwerker, Anwalt, Steuerberater, etc.) in Anspruch nimmt, muss unabhängig von seinem Einkommen die Leistung bezahlen.