Nr.36/VR14 - Festsetzung einer Grundgebühr für die Inanspruchnahme der Kindertagestätten der Stadt Senftenberg
Für jedes Kind sollte unabhängig vom Einkommen für die Betreuung in der Krippe, Kindergarten und Hort eine monatliche Grundgebühr von 5 € festgesetzt werden. Damit ist sichergestellt, dass auch Haushalte mit einem Einkommen unter 12.000 €/Jahr die einen Kita-/Hortplatz = Dienstleistung , in Anspruch nehmen Gebühren zahlen. Jeder der eine Dienstleistung (z.B. Friseur, Handwerker, Anwalt, Steuerberater, etc.) in Anspruch nimmt, muss unabhängig von seinem Einkommen die Leistung bezahlen.