Nr.34/VR14 - Erhöhung der Hundesteuer für 1. und. 2. Hund sowie Anlagehund/Kampfhund (Vgl. Nr.08/VR14)
Erhöhung der Hundesteuer für den 1. Hund um mindestens um 30 Prozent, den 2. Hund um mind. 50 Prozent und Kampfhunde um mindestens 80 Prozent. Vergleich mit Cottbus, Frankfurt, Potsdam, Riesa (www.hundesteuer-verzeichnis.de)
[Anmerkung der Redaktion Bürgerhaushalt vom 14.02.2013]
Der eingereichte Vorschlag entspricht im wesentlichen Nr. 08/VR14 und wird für die Bewertung diesem Vorschlag zugeordnet.