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Das Vorschlagsrecht - Ziel und Funktion

Das beschlossene Vorschlagsrecht hat wie auch der Bürgerfonds als zentrales Ziel, die Beteiligung der Bürgerschaft zu fördern. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger für die städtischen Haushaltsgeschehen sensibilisiert werden.

Das heißt, einfach nur den Haushaltsplan einer Kommune zu veröffentlichen schafft noch längst kein Verständnis in der breiten Bürgerschaft. Erst wenn man diese Positionen im Haushalt, also Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen greifbar macht und selber darüber diskutieren kann, erreicht man einen besseren Informationsfluss. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich aktiv in die Haushaltsdiskussion mit einbringen und verstehen, welche Auswirkungen ihre gemachten Vorschläge auf die Haushaltssituation haben können.

Das Bürgervorschlagsrecht ermöglicht es Vorschläge für den Haushalt der Stadt Senftenberg einzureichen. Dabei kann es sich um diverse Vorschläge handeln, zum Beispiel Einnahmen, Ausgaben oder sogar Sparmaßnahmen (welche durchaus erwünscht sind). Diese werden dann veröffentlicht und können in einem bestimmten Zeitraum bewertet werden. Entweder direkt vor Ort bei Abstimmungsveranstaltungen oder während der Onlineabstimmung auf www.buergerhaushalt-senftenberg.de bequem von zu Hause aus.
Anschließend beschließen die Stadtverordneten bei der entsprechenden Sitzung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme der Vorschläge mit den meisten Punkten in den Haushalt der Stadt Senftenberg.
Über das gesamte Verfahren eines jeden Zyklus wird umfassend informiert.

Wie läuft das ganze Verfahren ab?

Aufbau und Ablauf

Grundgerüst des Vorschlagsrechtes bilden die 5 Phasen:

 

Allen voran geht die Auftaktveranstaltung eines jeden Jahres.

Diese läutet den Beginn eines neuen Haushaltsverfahrens ein. In der Veranstaltung wird seitens der Stadt Senftenberg über den Bürgerhaushalt informiert. Neben dem Vorschlagsrecht steht jeweils der parallel laufende Bürgerfonds auf der Tagesordnung. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen, denn mit dem Auftakt des Haushaltsverfahren beginnt ebenfalls die Vorschlagsphase.

Die Vorschlagsphase

Während der Vorschlagsphase haben die Senftenbergerinnen und Senftenberger die Möglichkeit Vorschläge für den Haushalt ihrer Stadt abzugeben. Ab Beginn der Auftaktveranstaltung bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres können die Vorschläge eingereicht werden.

Dies kann zum auf unterschiedlichste Art und Weise erfolgen:

  • direkt bei der Auftaktveranstaltung,
  • über das Onlineformular zum Vorschlagsrecht,
  • per E-Mail,
  • im Rathaus oder schriftlich an folgende Adresse:

Stadt Senftenberg
"Bürgerhaushalt"
Markt 1
01968 Senftenberg

Die Vorschläge sind inhaltlich keinen Regelungen unterworfen. Es können Einnahme- und Sparvorschläge als auch Ausgabevorschläge gemacht werden. Es wird jedoch darum gebeten, die Vorschläge eindeutig zu beschreiben und für andere verständlich zu formulieren.

Nach Eingang eines Vorschlages wird dieser elektronisch erfasst und auf dieser Seite unter der Rubrik Vorschlagsrecht veröffentlicht. Alle veröffentlichten Vorschläge können von registrierten Nutzern (Siehe Informationen) bereits vor der Abstimmungsphase kommentiert werden.

Vorschläge, die sich inhaltlich gleichen, werden aus Vereinfachungsgründen unter der niedrigsten Vorschlagsnummer zusammengefasst.

Online Vorschläge kommentieren und bewerten

Für alle Onlinenutzer besteht die Möglichkeit zu den Vorschlägen einen Kommentar abzugeben und diese in der Abstimmungsphase zu bewerten. Ob und wie Sie teilnehmen können erfahren Sie hier.

Die Abstimmungsphase

Nachdem alle Vorschläge eingegangen sind, geht es um die Frage, ob diese auch in den Haushalt der Stadt Senftenberg aufgenommen werden. Leider ist es nicht möglich alle eingereichten Vorschläge den Stadtverordneten zum Beschluss zu unterbreiten. Daher werden alle Vorschläge einer Bewertung unterzogen. Dies kann auf zwei Arten erfolgen.

Zum einen

  • bei den Abstimmungsveranstaltungen oder
  • online auf www.buergerhaushalt-senftenberg.de 

 

Termine für die Abstimmungen:
 
Die Onlineabstimmung findet meist in der Zeit von März bis April statt. An dessen Ende sich die öffentliche Abstimmungsveranstaltungen anschließt. Die genauen Termine und Orte werden jeweils im Vorfeld bekanntgegeben und sind im Rathaus sowie auf der Internetseite einsehbar.


Zum Bewertungsverfahren
 
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Senftenberg leben beziehungsweise arbeiten.
 
Für die Bewertung der Vorschläge stehen dem Teilnahmeberechtigten fünf Punkte zur Verfügung. Diese können in beliebiger Anzahl auf die Vorschläge verteilt werden. 

Das Abstimmungsergebnis wird anschließend veröffentlicht.

 

Die Entscheidungsphase

Nach Abschluss der Abstimmungen werden die Vorschläge ausgezählt. Die 10 meistbewerteten Vorschläge der Abstimmungsveranstaltungen (TOP 10) und die 5 meistbewerteten Vorschläge aus der Onlineabstimmung (TOP 5) werden in einer Liste zusammengetragen.

Sollten Vorschläge aus der Top 10 – Liste ebenfalls in der TOP 5 enthalten sein, dann rutscht jeweils der nächste Vorschlag aus der Onlineabstimmung nach.

Die gewählten Vorschläge gehen in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg mit ein. Die Stadtverordneten beschließen dann im öffentlichen Teil ihrer Sitzung über die Aufnahme bzw. Nicht-Aufnahme der Vorschläge in den Haushaltsplan (erstmals für 2014).

 

Die Durchführungsphase

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum städtischen Haushalt beginnt die Durchführungsphase. Im kommenden Haushaltsjahr (erstmals 2014) sind die aufgenommenen Vorschläge durch die Stadt Senftenberg umzusetzten.

Die Rechenschaftsphase

Was ist mit meinem Vorschlag passiert? Warum wurde er nicht gewählt? Welche Vorschläge sind in den Haushalt aufgenommen worden und welche nicht? Über das alles wird in einem jährlich zu erstellenden Rechenschaftsbericht informiert werden. Dies dient der Dokumentation bzw. der Informationspflicht der Stadt Senftenberg gegenüber der Bürgerschaft. Alle Handlungen sollen nachvollziehbar sein und transparent.