Bürgervorschlagsrecht (bis September 2015)
Bürgerbeteiligung auf gesamtstädtischer Ebene wurde bei der Stadt Senftenberg bis September 2015 betrieben. Das 2012 eingeführte Bürgervorschlagsrecht (kurz nur Vorschlagsrecht) ermöglichte den Senftenbergerinnen und Senftenbergern sich aktiv in die städtischen Haushaltsdiskussionen mit einzubringen. Dazu konnten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Vorschläge zum Haushalt der Stadt Senftenberg eingebracht werden. Im Anschluss wurden mittels Abstimmungsverfahren (online und zentral öffentlich) die Vorschläge bewertet.
Die Vorschläge mit den meisten Punkten (maximal 15 Vorschläge) wurden der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese entschied über die Aufnahme der Vorschläge in den Haushalt des Folgejahres.
Der Beschluss der Stadtverordneten am 9. September zur Fortführung der Einwohnerbeteiligung sieht nur den Stadtteilfonds als weiterhin bestehendes Beteiligungsverfahren im Rahmen des Senftenberger Bürgerhaushaltes vor. Aus diesem Grund wird vorerst das Verfahren eingestellt. Die Abarbeitung der beschlossenen Vorschläge/Maßnahmen wird dennoch weiterhin dokumentiert.
Das Vorschlagsrecht kam für die Haushaltjahre 2014 bis 2016 der Stadt Senftenberg zur Anwendung. Mit dem Beschluss zur Fortführung der Bürgerbeteiligung wurde dieses Modul vorerst wieder ausgesetzt. Nachfolgend einige Informationen über die Funktionalitäten und Ziele des Vorschlagsrechts:
Das beschlossene Vorschlagsrecht hat wie auch der Bürgerfonds als zentrales Ziel, die Beteiligung der Bürgerschaft zu fördern. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger für die städtischen Haushaltsgeschehen sensibilisiert werden.