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Gewerbezentralregister (GZR) - Auskunft beantragen

Das Gewerbezentralregister wird durch das Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.

Eine Auskunft aus diesem Register können Sie im Gewerbeamt beantragen, wenn Sie Ihren Wohn- (Haupt- und Nebenwohnsitz) oder Firmensitz in der Stadt Senftenberg haben. Die beantragte Auskunft erhalten Sie erfahrungsgemäß innerhalb von zwei Wochen direkt vom Bundesamt für Justiz.

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis oder Reisepass

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

13 Euro

Rechtliche Grundlagen

GewO - Gewerbeordnung

JVKostG - Justizverwaltungskostengesetz