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Was erledige ich wo?

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Wohnung abmelden

Wer aus einer Wohnung in Senftenberg oder einem der Ortsteile auszieht ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden (Wegzug ins Ausland, Wohnungslosigkeit).

Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen. Die Abmeldung muss der Meldepflichtige persönlich unter Vorlage der Dokumente vornehmen.

Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Vorsprache bei der Meldebehörde der Hauptwohnung nötig.

Unterlagen/Dokumente

  • Personalausweis
  • Reisepass

Formulare

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

BMG- Bundesmeldegesetz