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Was erledige ich wo?

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Straßenverunreinigung melden

In der gültigen Straßenreinigungsssatzung ist festgelegt, wo und wie von der Stadt bzw. den Anliegern die Straßenreinigung durchgeführt wird.

Sollte die von der Stadt beauftragte Straßenreinigung nicht ordnungsgemäß erfolgen, können Sie dies direkt dem Straßen- und Tiefbauamt (per E-Mail oder telefonisch) melden.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

BbgStrG - Brandenburgisches Straßengesetz

Straßenreinigungssatzung

Straßenreinigungsgebührensatzung