Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Melderegisterauskunft (einfache) beantragen

Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden, telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Eine einfache Auskunft umfasst den Vor- und Familiennamen, einen möglichen Doktorgrad, die gegenwärtigen Anschriften, die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist. Diese Auskunft kann grundsätzlich jeder erhalten.

Bei Anfragen zu Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, handelt es sich um eine Archivanfrage

Die anfragende Stelle muss erklären, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, ein möglicher gewerblicher Zweck ist anzugeben. Die Auskunftserteilungen sind gebührenpflichtig.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Steuern/Gebühren

je Auskunft 10 Euro

Rechtliche Grundlagen

BMG - Bundesmeldegesetz

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern