Melderegisterauskunft (einfache) beantragen
Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden, telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Eine einfache Auskunft umfasst den Vor- und Familiennamen, einen möglichen Doktorgrad, die gegenwärtigen Anschriften, die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist. Diese Auskunft kann grundsätzlich jeder erhalten.
Bei Anfragen zu Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, handelt es sich um eine Archivanfrage.
Die anfragende Stelle muss erklären, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, ein möglicher gewerblicher Zweck ist anzugeben. Die Auskunftserteilungen sind gebührenpflichtig.
Unterlagen/Dokumente
Formulare
Antrag Erteilung Melderegisterauskunft (PDF, 521 kB, 19.04.2024)