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Kindertagesbetreuungsplatz beantragen

In der Stadt Senftenberg werden Kinder in insgesamt 15 Kindertagesstätten und von sechs Tagesmüttern betreut.

Kinder haben mit der Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege mit einer Mindestbetreuungszeit von bis zu sechs Stunden täglich.

Kinder im Grundschulalter (1. bis 4. Klasse) haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz mit einer Mindestbetreuungszeit von bis zu vier Stunden täglich.

Für alle darüber hinaus gehenden Bedarfe ist eine Rechtsanspruchsprüfung erforderlich. Hierfür reichen Sie bitte den Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches für die Betreuung des Kindes vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen beim Amt für Bildung, Soziales und Kultur der Stadt Senftenberg ein. Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgt (etwa drei Monate vor Erfordernis) die Erteilung des Bescheides zur Prüfung des Rechtsanspruches. Mit diesem Bescheid können Sie den Betreuungsvertrag in der gewählten Kindertageseinrichtung abschließen.

Unterlagen/Dokumente

  • Nachweis über die Wohnanschrift (Kopie gültiger Personalausweis oder Meldebestätigung)
  • Rechtswirksame Urkunde über Sorgeerklärung oder Negativattest (gilt nur für Eltern, die nicht verheiratet sind)
  • Nachweise über Erwerbstätigkeit (in Form des Vordruckes zur Bestätigung durch den Arbeitgeber) oder häusliche Abwesenheit wegen beruflicher Fortbildung/Ausbildung

Formulare

Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte

Bestätigung eines Anstellungsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

KitaG - Kindertagesstättengesetz

Elternbeitragssatzung der Stadt Senftenberg