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Haltung eines Hundes anzeigen/beantragen

Grundsätzlich ist die Haltung eines Hundes mit einer Widerristhöhe ab 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht ab 20 Kilogramm der Stadt Senftenberg unter Verwendung des Formulars “Haltung eines Hundes-Anzeige“ anzuzeigen.

Beabsichtigen Sie die Haltung eines Hundes oder die Zucht von Hunden der in § 8 HundehV angegebenen Rassen, ist es erforderlich vorab Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Senftenberg aufzunehmen (siehe Ansprechpartner).

Gegebenenfalls ist die Haltung und/oder die Zucht solcher Hunde im Land Brandenburg verboten, unterliegt einer Erlaubnis- oder einer besonderen Überwachungspflicht.

Hier zu: Steuerliche Anmeldung/Abmeldung

Unterlagen/Dokumente

  • Führungszeugnis
  • Nummer des Mikrochip-Transponders

Formulare

“Haltung eines Hundes-Anzeige“

Steuern/Gebühren

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)

Rechtliche Grundlagen

HundehV - Hundehalterverordnung