Haltung eines Hundes anzeigen/beantragen
Grundsätzlich ist die Haltung eines Hundes mit einer Widerristhöhe ab 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht ab 20 Kilogramm der Stadt Senftenberg unter Verwendung des Formulars “Haltung eines Hundes-Anzeige“ anzuzeigen.
Beabsichtigen Sie die Haltung eines Hundes oder die Zucht von Hunden der in § 8 HundehV angegebenen Rassen, ist es erforderlich vorab Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Senftenberg aufzunehmen (siehe Ansprechpartner).
Gegebenenfalls ist die Haltung und/oder die Zucht solcher Hunde im Land Brandenburg verboten, unterliegt einer Erlaubnis- oder einer besonderen Überwachungspflicht.
Hier zu: Steuerliche Anmeldung/Abmeldung
Unterlagen/Dokumente
- Führungszeugnis
- Nummer des Mikrochip-Transponders