Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Grundsteuer zahlen

Als Grundstückseigentümer müssen Sie jährlich Grundsteuer an Ihre Gemeinde zahlen. Die Grundsteuer ist immer für das ganze Jahr von dem Eigentümer zu zahlen, dem das Grundstück am 1. Januar des Jahres gehört. Dabei ist die Stadt Senftenberg an die Festsetzungen des Finanzamtes Calau gebunden.

Die Grundsteuer ist vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Grundsteuer-Festsetzung (-Berechnung) erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Senftenberg geltenden Hebesatzes. Der Steuermessbetrag wird durch das Finanzamt in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Die Grundsteuerhebesätze betragen:
-   für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) → 280 v. H.
-   für andere Grundstücke (Grundsteuer B) → 385 v. H.

Rechtliche Grundlagen

GrStG - Grundsteuergesetz

AO - Abgabenordnung