Grundstückszufahrten beantragen
Wollen Sie eine Erstzufahrt oder eine weitere Zufahrt schaffen, eine vorhandene Zufahrt verändern oder erweitern, eine Gehweganlage befestigen oder eine Grundstückszufahrt beseitigen und die Grundstückszufahrt bzw. die Gehweganlage befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum? Dann beantragen Sie diese beim nebenstehenden Sachbearbeiter bzw. füllen den Antrag aus.
Mit den Arbeiten darf erst nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides begonnen werden.
Unterlagen/Dokumente
Formulare
Antrag auf Grundstückszufahrt
Steuern/Gebühren
Rechtliche Grundlagen
BbgStrG - Brandenburgisches Straßengesetz
Richtlinie für Grundstückszufahrten in der Stadt Senftenberg
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten, Gehwegüberfahrten und Radwegüberfahrten
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Senftenberg