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Führungszeugnis beantragen

Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist bei der Meldebehörde in Ihrem Wohnort (am Haupt- oder auch am Nebenwohnsitz möglich) persönlich zu stellen. Sie können sich bei der Antragstellung nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.

Wenn Ihnen die geforderte persönliche Beantragung nicht möglich ist, so können Sie das Führungszeugnis unter Angabe aller notwendigen Angaben auch schriftlich bei der Meldebehörde beantragen. Allerdings muss in diesem Fall zwingend Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses amtlich beglaubigt sein, z.B. durch Gemeindeverwaltung, Notar.

Eine weitere Möglichkeit der Antragstellung ist die Online-Beantragung. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Online-Portals des Bundesamts für Justiz.

Zum Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis ist ein Erforderlichkeitsnachweis der anfordernden Stelle vorzulegen.

Unterlagen/Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erforderlichkeitsnachweis für erweitertes Führungszeugnis
  • bei Behördenführungszeugnis Anschrift der Behörde

Formulare

Online Antrag auf Erteilung Führungszeugnis

Steuern/Gebühren

  • 13 Euro
  • für europäisches Führungszeugnis: 17 Euro

Rechtliche Grundlagen

BZRG - Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister