Beglaubigung fertigen lassen
Beglaubigungen von Ablichtungen und Abschriften sowie Unterschriftsbeglaubigungen (sofern sie nicht notariell erforderlich sind) können Sie im Standesamt vornehmen lassen. Sie müssen dazu die Stelle, bei der die Beglaubigung vorgelegt werden soll, benennen.
Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden nicht beglaubigt werden dürfen, sondern von dem jeweils zuständigen Standesamt neu ausgestellt werden. Bei einer Unterschriftsbeglaubigung ist die Unterschrift in Gegenwart der Urkundsperson zu leisten.
In Senftenberg ausgestellte Dokumente können Sie auch im Einwohnermeldeamt beglaubigen lassen.
Unterlagen/Dokumente
- Original und Kopie
- bei Unterschriftsbeglaubigung Personalausweis oder Reisepass und das Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
Formulare
Steuern/Gebühren
- Unterschrift: 3 Euro
- Beglaubigung: 3 Euro
- für bestimmte Zwecke gebührenfrei
Rechtliche Grundlagen
GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Senftenberg