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Ausweispflichtsbefreiung beantragen

Die Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder Pflegeheim untergebracht sind. Weiterin können Personen befreit werden, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung oder Krankheit nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Sie können einen schriftlichen Antrag stellen oder telefonisch bzw. persönlich beim Einwohnermeldeamt vorsprechen. Daraufhin werden Ihre Daten aufgenommen. Dem Antrag sind die entsprechenden Nachweise beizufügen.

Die Befreiung kann nach Wegfall der Voraussetzungen widerrufen werden.

Unterlagen/Dokumente

Nachweis der Voraussetzungen

Formulare

Antrag des Betroffenen, eines Angehörigen oder der Einrichtung

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

PAuswG - Personalausweisgesetz