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Was erledige ich wo?

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Akten einsehen

Für eine Akteneinsicht stellen Sie bitte einen schriftlichen oder elektronischen Antrag beim Rechtsamt der Stadt Senftenberg. Sie haben die Möglichkeit in die Akte/-n einzusehen bzw. eine Kopie dieser oder eine Datei zu erhalten.

Unterlagen/Dokumente

  • gültiges Personaldokument bei Bewilligung auf Akteneinsicht

Formulare

Antrag auf Akteneinsicht

Steuern/Gebühren

  • Auslagen (z.B. Zustellungsgebühren) für die Übermittlung von Informationen in tatsächlich anfallender Höhe
  • Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Rechtliche Grundlagen

AIG - Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz