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Nr. 19/SF15 - Brieske - Garten- bzw. Gerätehaus auf dem Sportplatz für den Jugendclub Brieske

19.12.2014
[Eingang am 18.12.2014]

Im Mehrzweckgebäude auf dem Sportplatz in Brieske wurde der Jugend ein halber Raum zur Verfügung gestellt. In Absprache mit der Ortsvorsteherin organisiert der Jugendclub Veranstaltungen. Um den Raum im Gebäude nutzen zu können, hat sich der Jugendclub zu Ordnung und Sauberkeit verpflichtet. Auch die Sicherheit (z.B. im Winter Schnee räumen, bzw. im Sommer rund um das Gebäude die Ordnung gewährleisten). Dazu benötigt der Jugendclub Werkzeuge und eine entsprechende Unterstellmöglichkeit. Um kulturelle Aktion abzusichern, müssen Bänke, Tische, Grill, Werkzeug, etc. eingelagert werden können. Zur Zeit sind alle freien Flächen im Raum des Jugendclubs zugestellt. Die ist auch aus brandschutztechnischen Gründen nicht erwünscht. Mit einem Garten- bzw. Gerätehaus könnte wieder Ordnung geschaffen werden. Das Objekt sollte zwischen dem FSV-Büro und dem Mehrzweckgebäude aufgestellt werden. Platz wäre dort vorhanden und gestalterisch sollte es ins Umfeld passen.

Als Kostenschätzung liegt ein Angebot zur Lieferung und Montage eines Gartenhauses Typ Lilie 2 über ca. 1.800 Euro (ohne Fundament) vor.
Status: 
Stellungnahme:
Dem Jugendklub wurde ein Raum mit einer Größe von 60 m² zugeordnet. Eine zusätzliche Nutzung des Raumes ist mit der Ortsvorsteherin vereinbart. Dieser wird nach terminlicher Abstimmung mit dem Jugendklub für Versammlungen und Bürgergesprächen genutzt. Gegenwärtig wird die Außenanlagengestaltung in Abstimmung mit dem FSV auf dem Sportplatz durchgeführt. Das Aufstellen eines Gerätehauses kann erst nach Beendigung der Außenanlagenerneuerung abschließend geprüft werden. Möbel für die Aufbewahrung der Geräte könnten mit dem Stadtteilfonds zur Verfügung gestellt werden.
Betragsvorschlag: 500 €



Ergebnis der Abstimmungsversammlung

Bei der Abstimmung in Brieske am 23.03.2015 wurde dieser Vorschlag gewählt und soll umgesetzt werden.

Hierfür sollen 800 Euro aus dem Stadtteilfonds verwendet werden. Im Anschluss an die Außenanlagengestaltung soll die Aufstellung eines Gerätehauses geprüft werden. Die Mittel aus dem Stadtteilfonds sind dabei zu berücksichtigen.