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Nr. 08/VR16 - Entfernung von zwei Pappeln am Garagenkomplex Albert-Schweitzer-Straße

[Eingereicht am 07.11.2014]

Es besteht eine Gefährdung der PKW-Stellplätze und der Garagenbausubstanz / Elektroanschluss durch Wurzelhebungen von 2 Pappeln. Alter über 45 Jahre, ca. 3,5 m Abstand von Garagenstirnseite und ca. 2,5 m vom Elektroanschlusskasten.