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Nr.86/BF12 - Unmittelbar an Grundstücke grenzende städtische Grünflächen sollten bei Bedarf den Anliegern zur Pflege überlassen werden. (Pflegeverträg

Unmittelbar an Grundstücke grenzende städtische Grünflächen sollten bei Bedarf den Anliegern
zur Pflege überlassen werden. (Pflegeverträge)