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Orts-/Kreis-/Landesrecht
Am 1. Oktober 2009 ist das Gesetz über die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes Brandenburg - BbgAusfVerkG (GVBI. I 2009, S. 192) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg künftig in elektronischer Form herausgegeben und über das Internet zum kostenlosen Abruf bereitgehalten wird. Die abgerufenen Dateien dürfen ebenfalls kostenlos gespeichert und selbst ausgedruckt werden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die dieses Medium noch nicht nutzen, sieht das Gesetz jedoch alternative Zugangswege vor. Nach § 3 Abs. 4 BbgAusfVerkG soll das Blatt bei den Gemeinden elektronisch zur Einsicht bereitgehalten und sollen gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten Ausdrucke angefertigt werden. Die bereits in § 17 Abs.2 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vorgesehene Möglichkeit, sich in den Gemeinden über die ortsrechtlichen Vorschriften zu informieren, wird damit auch auf die Inhalte des Gesetz- und Verordnungsblattes erstreckt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass den Gemeinden hierdurch aufgrund der bereits bestehenden Infrastrukturen und der Kostenerstattung für die vorgesehenen Ausdrucke keine weiteren Kosten entstehen.
Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Richtlinien im Internet:
Gesetze und Verordnungen des Landes Brandenburg
Kreisrecht des Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Ortsrechtsammlung der Stadt Senftenberg

