Inhalt
Impressum
Dienstanbieter:
Markt 1
01968 Senftenberg
Vertretungsberechtigte:
Die Stadt Senftenberg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Andreas Fredrich.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): DE 138900334
Copyright für das CMS iKISS, Umsetzung des Webdesigns und Technischer Provider:
Gutenbergstraße 15
23566 Lübeck
Inhaltliche Darstellung, Konzept und Redaktion:
Markt 1
01968 Senftenberg
Webdesign unter Berücksichtigung der geforderten Standards einer barrierefreien Webseite:
Knappenstraße 1
01968 Senftenberg
Alle Rechte vorbehalten.
Alle Texte und Bilder sind, soweit nicht anders vermerkt, geistiges Eigentum der Stadt Senftenberg.
Die Verwendung des Wappens der Stadt Senftenberg ist genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für die Internetseiten bzw. Ausschnitte davon.
Barrierefreiheit
Die Seiten dieser Internetpräsentation sind so weit wie möglich barrierefrei gestaltet. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass nicht alle verlinkten externen Seiten in dieser Form gestaltet sind. Somit muss damit gerechnet werden, dass der barrierefreie Bereich beim Benutzen eines externen Links verlassen wird.
Wichtiger Hinweis für eMail und Übermittlung elektronischer Dokumente
Die in diesem Internet-Angebot genannten e-Mail-Adressen der Stadt Senftenberg dienen nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Die Stadt Senftenberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen derzeit noch keine verschlüsselten e-Mails entschlüsseln. Die Übermittlung von Daten erfolgt daher auf eigene Gefahr, da die Sicherheit vor unbefugter Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Stadt Senftenberg einen speziellen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation, insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente, im Sinne des § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2004 (GVBl. I/04 S. 78) ausdrücklich nicht eröffnet. Rechtsrelevante Schriftstücke können daher nicht rechtswirksam auf elektronischem Wege (per e-Mail) eingereicht werden.
Alle bekannten e-Mail-Adressen, sowie personenbezogenen e-Mailadressen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, stellen keinen offiziellen e-Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang. Eine Übermittlung per Telefax oder auf dem Postweg ist in diesen Fällen unbedingt erforderlich.
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3a Abs. 1 VwVfGBbg, kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.
Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle die per e-Mail eingehenden Nachrichten auch auf elektronischem Wege zu beantworten, werden die Nutzer des e-Mail-Zugangs gebeten, neben der e-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.

