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Ahoi und herzlich willkommen!

Entdecken Sie bei Radtouren, Bootsfahrten oder Spaziergängen Bekanntes wieder und erleben Sie die Veränderungen in der Stadt Senftenberg und im Lausitzer Seenland. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!  
Schmetterlinge Foto Fotolia

 
Stadhafen Senftenberg im Frühling
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Kontakt / Sprechzeiten

 
Stadt Senftenberg
Markt 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 701-0
Telefax: 03573 701-107
Sprechzeiten im Rathaus
Dienstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00

Donnerstag
09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30
zusätzliche Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt
Montag: 13:00 bis 15:00
Freitag: 09:00 bis 11:00
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Fundangelegenheiten

Zuständige Behörde:

Stadt Senftenberg - Sachgebiet Ordnung / ruhender Verkehr
Geschäftsbereich I
Markt 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 701-220
Fax: 03573 701-177
Kontaktformular
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Ansprechpartner

Frau Yvonne Schellnock
Sachgebiet Ordnung und ruhender Verkehr
Sachbearbeiterin Ordnung
Markt 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 701-223
E-Mail Funktion: fundbuero@senftenberg.de
Raum: 1.08
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[Kurzbeschreibung]   [Notwendige Unterlagen]   [Rechtliche Grundlagen]   [Gebühren]

Kurzbeschreibung

Annahmestelle für Fundsachen, Fundanzeigen oder Verlustanzeigen sowie für die Herausgabe von Fundsachen ist das Fundbüro. Fundsachen sind grundsätzlich anzuzeigen; diese Anzeigen können schriftlich, mündlich oder fernmündlich entgegengenommen werden. Werden Personaldokumente, Führerscheine oder Kraftfahrzeugpapiere abgegeben, sind diese an die ausstellende Behörde weiterzuleiten, es sei denn, sie können dem Besitzer ohne großen Aufwand ausgehändigt werden. Grundsätzlich werden Fundsachen, mit Ausnahme von Fundtieren, beim Ordnungsamt/ Fundbüro aufbewahrt.

Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch des Finders gegen den Verlierer. Die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes im Fundbüro erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, soweit er nicht darauf verzichtet. Bei Verzicht geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt Senftenberg über und wird zu gegebenem Zeitpunkt öffentlich versteigert.

Aktuelle Fundsachen                      Aktuelle Fundtiere

Notwendige Unterlagen

Personalausweis, ggf. Fahrradpass

Rechtliche Grundlagen

§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gebühren

Für die Aufbewahrung von Fundsachen beim Ordnungsamt/ Fundbüro werden bei einem Wert der Fundsache ab 26 Euro Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebG Bbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebO MI).