[Kurzbeschreibung] [Notwendige Unterlagen] [Rechtliche Grundlagen] [Gebühren]
Annahmestelle für Fundsachen, Fundanzeigen oder Verlustanzeigen sowie für die Herausgabe von Fundsachen ist das Fundbüro. Fundsachen sind grundsätzlich anzuzeigen; diese Anzeigen können schriftlich, mündlich oder fernmündlich entgegengenommen werden. Werden Personaldokumente, Führerscheine oder Kraftfahrzeugpapiere abgegeben, sind diese an die ausstellende Behörde weiterzuleiten, es sei denn, sie können dem Besitzer ohne großen Aufwand ausgehändigt werden. Grundsätzlich werden Fundsachen, mit Ausnahme von Fundtieren, beim Ordnungsamt/ Fundbüro aufbewahrt.
Der Finderlohn ist ein privatrechtlicher Anspruch des Finders gegen den Verlierer. Die Höhe des Finderlohnes richtet sich nach dem Wert der Fundsache.
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes im Fundbüro erwirbt der Finder das Eigentum an der Fundsache, soweit er nicht darauf verzichtet. Bei Verzicht geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt Senftenberg über und wird zu gegebenem Zeitpunkt öffentlich versteigert.
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