Hilfsnavigation

Planungs- und Baurecht

Ausführliche Informationen zu aktuellen Offenlagen, Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan u.v.a.m. finden Sie in dieser Rubrik.
Architekten bei der Planung Foto Fotolia

Ansprechpartner

Herr Hansgeorg Bauer
Stadtplanungsamt
Sachbearbeiter Stadtplanung
Markt 19
01968 Senftenberg
Adresse in Google Maps »

Telefon: 03573 701-331 

Innenbereichssatzungen

Im Planungsrecht wird zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Der Innenbereich wird durch die zusammenhängende Bebauung einzelner Ortsteile definiert. Im Außenbereich findet sich im Gegesatz dazu nur wenig und zumeist unzusammenhängende Bebauung.

Beispiel einer Innenbereichssatzung

Mit einer Innenbereichsatzung setzt die Gemeinde rechtsverbindlich die Grenzen des Innenbereiches fest. Die "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" wird durch § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Das BauGB ermöglicht Gemeinden zudem, weitere Festsetzungen in den Innenbereichssatzungen zu treffen.
 
 
 



Innenbereichssatzungen von Ortsteilen der Stadt Senftenberg