Mit einem Bebauungsplan (B-Plan) stellt die Gemeinde rechtsverbindliche Festsetzungen für die gezielte Entwicklung eines räumlich definierten Gebietes auf. Ein Bebauungsplan stellt im Wesentlichen alle Teilflächen mit ihren Nutzungen sowie Art und Maß der geplanten Bebauung detailliert dar. Die Festsetzungsmöglichkeiten eines B-Planes sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.
Im Planungsrecht wird zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Der Innenbereich wird durch die zusammenhängende Bebauung einzelner Ortsteile definiert. Im Außenbereich findet sich im Gegesatz dazu nur wenig und zumeist unzusammenhängende Bebauung.
Hier finden Sie eine zusammenfassende Aufstellung von aktuellen Offenlagen der Stadt Senftenberg.
Mit einer Sanierungsmaßnahme sollen städtebauliche Missstände behoben werden. Im Zuge der Vorbereitung der Sanierungsmaßnahme wird dazu ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.
In Senftenberg gibt es derzeit zwei Sanierungsgebiete - die Innenstadt und die Gartenstadt Marga. In den vergangenen Jahren wurden in beiden Sanierungsgebieten zahlreiche Gebäude saniert und neu gestaltet, der öffentliche Raum beinahe vollständig erneuert.