Für Menschen mit einem geringen Einkommen gibt es den Senftenbergpass. Dieser ermöglicht die ermäßigte Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben der Stadt.
Vergünstigungen für Senftenbergpass-Inhaber:
Erlebnisbad
Musikschule
Personennahverkehr
Stadtbibliothek
Theater Neue Bühne
Tierpark
Der Senftenbergpass wird für Familien und Einzelpersonen ausgestellt, die
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeits-suchende nach dem Zweiten Buch Sozial-gesetzbuch (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch, Drittes Kapitel (SGB XII),
- Leistungen nach dem Zwölften Buch, Viertes Kapitel (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz,
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
erhalten und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Senftenberg haben.
Antragsteller können nur volljährige Personen sein. Minderjährige von 6 bis 17 Jahren erhalten einen eigenen Pass. Kinder unter 6 Jahren werden im Senftenberg-Pass der Eltern aufgeführt.
Der Senftenbergpass wird auf Antrag von der Stadt Senftenberg kostenlos ausgestellt.