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Service für Senftenbergerinnen und Senftenberger

Hier finden Kinder und Jugendliche, Senioren und Familien wissenswerte Infos über das Leben in Senftenberg.
Familien in glücklichen Lebenslagen Foto Fotolia

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Senftenbergpass

Alles auf einen Blick [PDF: 399 KB]
 

Satzung über den Senftenbergpass [PDF: 17 KB]

Noch Fragen?
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Ihre Ansprechpartnerinnen

Frau Martina Wegehaupt
Amt für Bildung, Soziales und Kultur
Sachbearbeiterin Soziale Stadt und Gesundes Städtenetzwerk
Markt 1
01968 Senftenberg
Adresse in Google Maps »

Telefon: 03573 701-254 
Telefax: 03573 701-207 
Kontaktformular »


Frau Mandy Droigk
Hauptamt
Sachbearbeiterin/Botin
Markt 1
01968 Senftenberg
Adresse in Google Maps »

Telefon: 03573 701-143 
Kontaktformular »

In Senftenberg kann jeder teilnehmen – SEnftenbergpass beantragen!

Für Menschen mit einem geringen Einkommen gibt es den Senftenbergpass. Dieser ermöglicht die ermäßigte Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben der Stadt.


Vergünstigungen für Senftenbergpass-Inhaber:

Erlebnisbad

  • für Pesonen ab 18 Jahre 50 % Rabatt auf Zeitkarten

 Musikschule

  • Die Unterrichtsgebühr für die musikalische Frühförderung in Kindertagesstätten in der Stadt Senftenberg wird für Kinder mit Senftenbergpass um 50 % ermäßigt, wenn nicht weitere Gebührenermäßigungen gemäß der Gebührensatzung der Musikschule in Anspruch genommen werden.

 Personennahverkehr

  • bis zu 50 % Ermäßigung für unterschiedliche Fahrausweisarten 

 Stadtbibliothek

  • 50 % Rabatt (gleicher Preis wie Schüler, Studenten und Auszubildende)

 Theater Neue Bühne

  • Besucher der Abendvorstellung (ohne Premiere und Sonderveranstaltungen) bezahlen einen Kartenpreis von 7,50 € in allen Preisgruppen.
  • Für Besucher der Kindervorstellung wird der Eintrittspreis für Erwachsene um 50 % ermäßigt, Kinder zahlen 3,00 €.

 Tierpark

  • 50 % Rabatt auf den Eintrittspreis für Erwachsene

Anspruchsberechtigte

Der Senftenbergpass wird für Familien und Einzelpersonen ausgestellt, die

- Leistungen der Grundsicherung für Arbeits-suchende nach dem Zweiten Buch Sozial-gesetzbuch (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch, Drittes Kapitel (SGB XII),
- Leistungen nach dem Zwölften Buch, Viertes Kapitel (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz,
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

erhalten und ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Senftenberg haben.

Antragsteller können nur volljährige Personen sein. Minderjährige von 6 bis 17 Jahren erhalten einen eigenen Pass. Kinder unter 6 Jahren werden im Senftenberg-Pass der Eltern aufgeführt.

Antragsverfahren

Der Senftenbergpass wird auf Antrag von der Stadt Senftenberg kostenlos ausgestellt.

Gültigkeitsdauer

Der Senftenbergpass wird ab Antragsdatum für sechs Monate ausgestellt, jedoch nicht über den Bewilligungszeitraum des Arbeitslosengeld II-Bescheides bzw. Sozialhilfebescheides hinaus. Bei Fortbestehen der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt jeweils eine Verlängerung um sechs Monate.